Ratgeber · Stand: 15. Oktober 2026
Vinted, Kleinanzeigen & eBay: Was die DAC7-Meldung für dich bedeutet
Seit dem Meldezeitraum 2023 melden Online-Marktplätze bestimmte Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern. Hier steht, ab wann das passiert, welche Daten gemeldet werden – und warum eine Meldung noch nichts darüber sagt, ob du Steuern zahlen musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Online-Marktplätze, die unter das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) fallen, müssen bestimmte Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Wie eine Plattform das konkret umsetzt, beschreibt sie in der Regel auf ihren eigenen Hilfeseiten.
- Beim Verkauf von Waren bleibst du je Plattform und Kalenderjahr ungemeldet, wenn du weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 € Vergütung hattest. Ist eine Grenze erreicht, wirst du gemeldet.
- Die Grenzen gelten für jede Plattform getrennt.
- Die 30 Verkäufe und 2.000 € sind keine steuerlichen Freibeträge oder Freigrenzen.
- Eine Meldung führt nicht automatisch zu einer höheren Steuer. Durch das PStTG sind für Privatpersonen keine neuen Steuerpflichten entstanden.
Was ist DAC7?
„DAC7“ ist die gängige Bezeichnung für die EU-Richtlinie 2021/514, die die Zusammenarbeit der Steuerbehörden in der EU auf digitale Plattformen ausweitet. Die Mitgliedstaaten wenden die Vorschriften seit dem 1. Januar 2023 an. In Deutschland ist sie durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt.
Die Pflichten treffen die Plattformbetreiber: Sie müssen Daten ihrer Anbieter erheben, prüfen und gegebenenfalls an das BZSt melden. Die Daten für den Meldezeitraum 2023 wurden erstmals im Januar 2024 übermittelt. Das BZSt tauscht die Informationen bei Bedarf mit den Steuerbehörden anderer EU-Staaten aus.
Erfasst sind vier Arten von Tätigkeiten: die Vermietung von Immobilien, persönliche Dienstleistungen, der Verkauf von Waren und die Vermietung von Verkehrsmitteln. Für private Verkäufer auf Vinted, Kleinanzeigen oder eBay ist der Verkauf von Waren entscheidend.
Ab wann wirst du gemeldet?
Für den Verkauf von Waren gibt es eine Bagatellgrenze. Nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG bist du als Anbieter von der Meldung freigestellt, wenn du im Meldezeitraum (Kalenderjahr) auf derselben Plattform
- in weniger als 30 Fällen Waren verkauft hast und
- dafür insgesamt weniger als 2.000 € gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hast.
Beide Grenzen müssen unterschritten sein. Es reicht also, wenn eine erreicht ist – zum Beispiel 30 kleine Verkäufe für zusammen 300 € oder ein einziger Verkauf für 2.000 €.
| Beispiel (eine Plattform, ein Jahr) | Verkäufe | Vergütung | Meldung? |
|---|---|---|---|
| Kleiderschrank aussortiert | 12 | 340 € | Nein |
| Viele kleine Verkäufe | 30 | 450 € | Ja – 30 Verkäufe erreicht |
| Wenige teure Stücke | 4 | 2.150 € | Ja – 2.000 € erreicht |
| 29 Verkäufe auf Vinted und 29 auf eBay | je 29 | je 800 € | Nein – Grenzen gelten je Plattform |
Erfundene Beispiele zur Veranschaulichung der gesetzlichen Grenzen.
Was zählt als „Verkauf“? Laut Finanzverwaltung NRW kommt es auf die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse an, nicht auf die Anzahl der verkauften Artikel. Ein Paket mit drei Teilen an einen Käufer kann also ein Verkauf sein.
Genau an der Grenze: Die EU-Richtlinie spricht von Vergütungen, die 2.000 € „nicht überstiegen“; das deutsche PStTG stellt nur frei, wer „weniger als 2.000 Euro“ erhalten hat. Für Plattformen, die nach deutschem Recht melden, ist bei genau 2.000,00 € also eher mit einer Meldung zu rechnen.
Welche Daten werden gemeldet?
Laut BZSt übermitteln Plattformen unter anderem:
- Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum,
- Steuer-Identifikationsnummer und, falls vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- die gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung je Quartal und die Anzahl der Verkäufe,
- Gebühren, Provisionen oder Steuern, die die Plattform einbehalten oder berechnet hat.
Die Finanzverwaltung NRW nennt zusätzlich die Bankverbindung. Damit die Plattform melden kann, musst du ihr die nötigen Angaben machen. Wer nicht mitwirkt, kann nach Hinweisen und Warnungen von der Plattform ausgeschlossen werden, oder die Plattform behält ausstehende Auszahlungen ein.
Fristen und Information durch die Plattform
- Die Plattform meldet die Daten für ein Kalenderjahr spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres an das BZSt.
- Bis zum selben Termin muss sie dir mitteilen, welche Informationen über dich gemeldet werden. Vor der ersten Meldung muss sie dich außerdem allgemein über die Meldung informieren.
- Prüfe die Übersicht, die du von der Plattform erhältst. Sind Angaben falsch oder unvollständig, melde dich rechtzeitig bei der Plattform.
Meldung heißt nicht Steuerpflicht
Das ist der wichtigste Punkt: Das PStTG regelt, wer meldet – nicht, wer Steuern zahlt. Für dich gelten weiterhin die allgemeinen Regeln der Einkommen- und Umsatzsteuer. Das BZSt schreibt, dass du aufgrund der Meldung nicht automatisch eine höhere Steuerfestsetzung erhältst; die Daten werden aber als Kontrollmitteilungen bei der Steuerveranlagung genutzt.
Umgekehrt gilt auch: Wer nicht gemeldet wird, ist nicht automatisch steuerfrei. Die Meldegrenzen sind keine Freibeträge.
Privat aussortieren
Die gelegentliche Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs – etwa getragene Kleidung, gebrauchte Bücher oder genutzte Möbel – ist nach Auskunft der Finanzverwaltung nicht steuerpflichtig. Solche Verkäufe können trotzdem gemeldet werden, wenn eine Grenze erreicht ist.
Private Veräußerungsgeschäfte
Andere Gegenstände, die du innerhalb von einem Jahr kaufst und wieder verkaufst, können ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG sein. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind davon ausgenommen. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt (Freigrenze nach dem aktuellen Gesetzeswortlaut).
Regelmäßiger Wiederverkauf
Wer nicht nur gelegentlich private Dinge verkauft, sondern regelmäßig Waren einkauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, betreibt laut Finanzverwaltung NRW in der Regel einen Gewerbebetrieb im Sinne der Einkommensteuer. Ob das zutrifft, entscheidet das Finanzamt anhand der Umstände des Einzelfalls.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Bist du unternehmerisch tätig, kann auch die Umsatzsteuer eine Rolle spielen. Nach § 19 UStG sind Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz
- im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und
- im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.
Maßgeblich ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Ob die Regelung für dich anwendbar ist, hängt von weiteren Umständen ab, etwa anderen unternehmerischen Tätigkeiten oder einer Neugründung.
Was du tun kannst
- Belege aufheben: Einkaufsbelege, Verkaufsbestätigungen, Versand- und Gebührennachweise.
- Je Plattform mitzählen: Verkäufe und Erlöse pro Plattform und Jahr im Blick behalten.
- Plattform-Übersicht prüfen: Die Mitteilung im Januar mit deinen eigenen Aufzeichnungen abgleichen.
- Einordnen lassen: Bei regelmäßigem Wiederverkauf oder Unsicherheit eine Steuerberatung oder das Finanzamt fragen.
Wie Schatulle dabei hilft
Schatulle ist eine Chrome-Erweiterung, in der du Einkauf, Verkauf, Versand und Gebühren deiner Artikel festhältst. Sie zeigt dir je Plattform und Jahr, wie viele Verkäufe und wie viel Umsatz du erfasst hast, gemessen an 30 Verkäufen und 2.000 €, und vergleicht deinen Umsatz mit den Grenzen des § 19 UStG. Die Buchungsliste exportierst du als CSV für deine Steuerberatung.
Zwei Einschränkungen gehören dazu: Schatulle kennt nur, was du einträgst – es liest keine Daten aus Vinted, Kleinanzeigen oder eBay aus. Und Schatulle zählt jeden verkauften Artikel als einen Verkauf; verkaufst du mehrere Artikel in einem Paket, zeigt Schatulle eher zu viele als zu wenige Verkäufe an. Deine Zahlen bleiben dabei lokal in deinem Browser.
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Quellen
Alle abgerufen am 15. Oktober 2026.
- § 4 PStTG – Nutzer; Anbieter (Freistellung, Abs. 5 Nr. 4)
- § 13 PStTG – Meldepflicht (Frist 31. Januar)
- § 22 PStTG – Information der Anbieter
- Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 (DAC7), EUR-Lex
- Bundeszentralamt für Steuern: Fragen und Antworten für Anbieter (DAC7)
- Finanzverwaltung NRW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Informationen zum PStTG (PDF, Stand Juni 2023)
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer
Vinted, Kleinanzeigen und eBay sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Dieser Ratgeber ist unabhängig und nicht mit diesen Unternehmen verbunden.